Kinderbetreuung im Kanton ZH

Alle Betreuungsangebote im Kanton ZH

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Anbieter

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Kitas

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Freie Plätze

1

Orte

BetreuungsformKosten (ohne Subventionen)Kosten (mit Subventionen)
Kita, GanztagCHF 131–149 pro TagAb CHF 10 pro Tag
Spielgruppe, HalbtagCHF 15–25 pro HalbtagTeilweise subventioniert
Tagesmutter (über Verein)CHF 6–11 pro StundeEinkommensabhängig

Die Stadt Zürich arbeitet mit einem Normkostensystem. Private Kitas mit Leistungsvereinbarung bieten subventionierte Plätze nach Einkommen der Eltern an.

Kinderbetreuung im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz und hat ein dichtes Netz an Kitas, Spielgruppen und Tagesfamilien. Die Nachfrage übersteigt das Angebot allerdings in vielen Gemeinden — eine frühzeitige Anmeldung ist daher besonders wichtig.

Subventionen & Vergünstigungen

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Subventionierung zuständig. Es gibt kein einheitliches kantonales Subventionssystem — jede Gemeinde regelt die Beiträge eigenständig.

Stadt Zürich:

  • Einkommensabhängige Beiträge über Leistungsvereinbarungen mit privaten Kitas
  • Kein separater Antrag nötig — die Kita rechnet direkt mit der Stadt ab
  • Anlaufstelle: Kontraktmanagement der Stadt Zürich

Stadt Winterthur:

Gesetzliche Grundlagen

Bewilligungspflicht im Kanton Zürich:

  • Kitas sind bewilligungspflichtig ab 7 Plätzen und 25 Betreuungsstunden pro Woche
  • Tagesfamilien: Meldepflicht ab regelmässiger Betreuung von Kindern unter 12 Jahren
  • Zuständige Behörde: Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)

Steuerabzug im Kanton ZH

Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton ZH folgende Höchstbeträge pro Kind:

Direkte Bundessteuer Kantonssteuer ZH
Höchstbetrag pro Kind/Jahr CHF 25'800 CHF 25'000
Altersgrenze Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet

Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.

Amtliche Quelle: Zürcher Steuerbuch Nr. 34.1 · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026

Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) https://www.zh.ch/de/bildungsdirektion/amt-fuer-jugend-und-berufsberatung.html
kibesuisse Regionalstelle https://www.kibesuisse.ch/
Tagesfamilienorganisation Kanton Zürich https://www.tagesfamilien.ch/
SSLV (Verband Spielgruppen) https://sslv.ch/