Kinderbetreuung im Kanton TG

Alle Betreuungsangebote im Kanton TG

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Anbieter

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Kitas

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Freie Plätze

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Orte

BetreuungsformKosten (ohne Subventionen)Kosten (mit Subventionen)
Kita, GanztagCHF 90–120 pro TagJe nach Gemeinde einkommensabhängig
Spielgruppe, HalbtagCHF 12–20 pro HalbtagSelten subventioniert
Tagesmutter (über Verein)CHF 5–10 pro StundeEinkommensabhängig

Kinderbetreuung im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau bietet ein wachsendes Betreuungsnetz mit Schwerpunkt in Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden. Die Gemeinden sind für die Sicherstellung des Angebots zuständig. Der Kanton unterstützt den Ausbau aktiv.

Subventionen & Vergünstigungen

Im Kanton Thurgau sind die Gemeinden für Subventionen zuständig.

  • Grössere Gemeinden bieten einkommensabhängige Tarife
  • Erkundige dich bei deiner Wohngemeinde nach Subventionen

Gesetzliche Grundlagen

Bewilligungspflicht im Kanton Thurgau:

  • Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
  • Zuständige Behörde: Amt für Gesundheit

Steuerabzug im Kanton TG

Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton TG folgende Höchstbeträge pro Kind:

Direkte Bundessteuer Kantonssteuer TG
Höchstbetrag pro Kind/Jahr CHF 25'800 CHF 10'100
Altersgrenze Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet

Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.

Kantonale Besonderheit: Ohne Nachweis der reinen Betreuungskosten gelten grundsätzlich 75 % des Rechnungsbetrags. Zudem ist der Abzug auf das kleinere Erwerbseinkommen abzüglich Berufsauslagen begrenzt.

Amtliche Quelle: Thurgauer Steuerpraxis: Drittbetreuungskosten · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026

Amt für Gesundheit Kanton Thurgau https://www.tg.ch/
kibesuisse https://www.kibesuisse.ch/