Kinderbetreuung im Kanton TG
Alle Betreuungsangebote im Kanton TG
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Anbieter
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Kitas
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Freie Plätze
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Orte
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 90–120 pro Tag | Je nach Gemeinde einkommensabhängig |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 12–20 pro Halbtag | Selten subventioniert |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–10 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Kinderbetreuung im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau bietet ein wachsendes Betreuungsnetz mit Schwerpunkt in Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden. Die Gemeinden sind für die Sicherstellung des Angebots zuständig. Der Kanton unterstützt den Ausbau aktiv.
Subventionen & Vergünstigungen
Im Kanton Thurgau sind die Gemeinden für Subventionen zuständig.
- Grössere Gemeinden bieten einkommensabhängige Tarife
- Erkundige dich bei deiner Wohngemeinde nach Subventionen
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Thurgau:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Zuständige Behörde: Amt für Gesundheit
Steuerabzug im Kanton TG
Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton TG folgende Höchstbeträge pro Kind:
| Direkte Bundessteuer | Kantonssteuer TG | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag pro Kind/Jahr | CHF 25'800 | CHF 10'100 |
| Altersgrenze | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet |
Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.
Kantonale Besonderheit: Ohne Nachweis der reinen Betreuungskosten gelten grundsätzlich 75 % des Rechnungsbetrags. Zudem ist der Abzug auf das kleinere Erwerbseinkommen abzüglich Berufsauslagen begrenzt.
Amtliche Quelle: Thurgauer Steuerpraxis: Drittbetreuungskosten · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026