Kinderbetreuung im Kanton SH
Alle Betreuungsangebote im Kanton SH
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Anbieter
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Kitas
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Freie Plätze
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Orte
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 95–125 pro Tag | Einkommensabhängig |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 14–22 pro Halbtag | Selten subventioniert |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–10 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Kinderbetreuung im Kanton Schaffhausen
Der Kanton Schaffhausen bietet in der Stadt Schaffhausen und den umliegenden Gemeinden ein gutes Betreuungsangebot. Der Kanton engagiert sich aktiv für den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Subventionen & Vergünstigungen
Im Kanton Schaffhausen sind die Gemeinden für Subventionen zuständig.
- Die Stadt Schaffhausen bietet einkommensabhängige Tarife für Kitas mit Leistungsvereinbarung
- Erkundige dich bei deiner Wohngemeinde nach den aktuellen Regelungen
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Schaffhausen:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Zuständige Behörde: Erziehungsdepartement
Steuerabzug im Kanton SH
Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton SH folgende Höchstbeträge pro Kind:
| Direkte Bundessteuer | Kantonssteuer SH | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag pro Kind/Jahr | CHF 25'800 | CHF 9'400 |
| Altersgrenze | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet |
Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.
Amtliche Quelle: Schaffhauser Steuergesetz · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026