Kinderbetreuung im Kanton NW

Alle Betreuungsangebote im Kanton NW

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Anbieter

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Kitas

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Freie Plätze

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Orte

BetreuungsformKosten (ohne Subventionen)Kosten (mit Subventionen)
Kita, GanztagCHF 90–125 pro TagJe nach Gemeinde einkommensabhängig
Spielgruppe, HalbtagCHF 12–20 pro HalbtagSelten subventioniert
Tagesmutter (über Verein)CHF 5–9 pro StundeEinkommensabhängig

Kinderbetreuung im Kanton Nidwalden

Der Kanton Nidwalden bietet in Stans und den umliegenden Gemeinden ein wachsendes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung. Kitas, Spielgruppen und Tagesfamilien sind die drei Hauptpfeiler.

Subventionen & Vergünstigungen

Im Kanton Nidwalden sind die Gemeinden für Subventionen zuständig.

  • Einzelne Gemeinden bieten einkommensabhängige Beiträge an
  • Erkundige dich bei deiner Wohngemeinde nach den aktuellen Regelungen

Gesetzliche Grundlagen

Bewilligungspflicht im Kanton Nidwalden:

  • Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
  • Zuständige Behörde: Sozialamt Kanton Nidwalden

Steuerabzug im Kanton NW

Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton NW folgende Höchstbeträge pro Kind:

Direkte Bundessteuer Kantonssteuer NW
Höchstbetrag pro Kind/Jahr CHF 25'800 CHF 25'800
Altersgrenze Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet

Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.

Kantonale Besonderheit: Daneben besteht ein separater Eigenbetreuungsabzug von CHF 4'500. Er wird in diesem Drittbetreuungsrechner nicht automatisch addiert.

Amtliche Quelle: Nidwaldner Steuergesetz, aktuelle Fassung · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026

Sozialamt Kanton Nidwalden https://www.nw.ch/sozialamt
kibesuisse https://www.kibesuisse.ch/