Kinderbetreuung im Kanton LU

Alle Betreuungsangebote im Kanton LU

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Orte

BetreuungsformKosten (ohne Subventionen)Kosten (mit Subventionen)
Kita, GanztagCHF 100–130 pro TagVia Betreuungsgutscheine reduziert
Spielgruppe, HalbtagCHF 14–22 pro HalbtagSelten subventioniert
Tagesmutter (über Verein)CHF 5–10 pro StundeEinkommensabhängig

Die Stadt Luzern bietet Betreuungsgutscheine an. Weitere Gemeinden im Kanton haben eigene Subventionsmodelle.

Kinderbetreuung im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern arbeitet in der Stadt Luzern und weiteren Gemeinden mit Betreuungsgutscheinen. Ein neues kantonales Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) soll ein einheitliches Subventionssystem schaffen. Das Angebot an Kitas und Tagesfamilien ist in der Stadt Luzern gut, in ländlichen Gebieten teils begrenzt.

Subventionen & Vergünstigungen

Im Kanton Luzern gibt es verschiedene Subventionsmodelle je nach Gemeinde:

Stadt Luzern:

  • Betreuungsgutscheine für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Luzern
  • Einkommens- und vermögensabhängig
  • Antrag bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft
  • Betreuungsgutschein-Rechner auf der Website der Stadt Luzern verfügbar

Weitere Gemeinden:

  • Horw, Kriens, Emmen und weitere Gemeinden haben eigene Subventionsmodelle
  • Erkundige dich direkt bei deiner Wohngemeinde

Ein neues kantonales Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) befindet sich in Ausarbeitung und soll ein einheitliches System schaffen.

Gesetzliche Grundlagen

Bewilligungspflicht im Kanton Luzern:

  • Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
  • Tagesfamilien: Meldepflicht über die Gemeinde
  • Zuständige Behörde: Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)

Steuerabzug im Kanton LU

Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton LU folgende Höchstbeträge pro Kind:

Direkte Bundessteuer Kantonssteuer LU
Höchstbetrag pro Kind/Jahr CHF 25'800 CHF 20'200
Altersgrenze Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet

Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.

Kantonale Besonderheit: Zusätzlich besteht ein Eigenbetreuungsabzug von CHF 2'000; beide Abzüge zusammen sind auf CHF 20'200 begrenzt. Bei Erwerbsunfähigkeit sind nachgewiesene Drittbetreuungskosten unbeschränkt.

Amtliche Quelle: Luzerner Steuerbuch: Kinderbetreuungsabzug · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026

Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) https://disg.lu.ch/themen/familie/kinderbetreuung
Stadt Luzern — Kinderbetreuung https://www.stadtluzern.ch/themen/kinderbetreuung
kibesuisse https://www.kibesuisse.ch/