Kinderbetreuung im Kanton GL
Alle Betreuungsangebote im Kanton GL
0
Anbieter
0
Kitas
0
Freie Plätze
0
Orte
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 90–120 pro Tag | Einkommensabhängig |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 12–20 pro Halbtag | Teilweise subventioniert |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–9 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Kinderbetreuung im Kanton Glarus
Der Kanton Glarus hat seit der Gemeindefusion 2011 nur noch drei Gemeinden (Glarus, Glarus Nord, Glarus Süd). Das Betreuungsangebot konzentriert sich auf die Gemeinde Glarus und Glarus Nord. Der Kanton engagiert sich aktiv für den Ausbau familienergänzender Betreuung.
Subventionen & Vergünstigungen
Im Kanton Glarus sind die drei Gemeinden für Subventionen zuständig.
- Glarus und Glarus Nord bieten einkommensabhängige Tarife an
- Der Kanton unterstützt den Ausbau der Betreuungsplätze aktiv
- Erkundige dich bei deiner Gemeinde nach den aktuellen Tarifen
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Glarus:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Zuständige Behörde: Departement Volkswirtschaft und Inneres
Steuerabzug im Kanton GL
Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton GL folgende Höchstbeträge pro Kind:
| Direkte Bundessteuer | Kantonssteuer GL | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag pro Kind/Jahr | CHF 25'800 | CHF 25'800 |
| Altersgrenze | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet |
Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.
Amtliche Quelle: Kanton Glarus: Ausgleich der kalten Progression · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026