Kinderbetreuung im Kanton BE

Alle Betreuungsangebote im Kanton BE

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Orte

BetreuungsformKosten (ohne Subventionen)Kosten (mit Subventionen)
Kita, GanztagCHF 100–130 pro TagDeutlich reduziert (einkommensabh.)
Spielgruppe, HalbtagCHF 14–20 pro HalbtagSelten subventioniert
Tagesmutter (über Verein)CHF 5–10 pro StundeEinkommensabhängig

Betreuungsgutscheine senken die Kosten abhängig vom massgebenden Einkommen. Bei Paaren ist ein Mindest-Arbeitspensum von 120 % nötig.

Kinderbetreuung im Kanton Bern

Der Kanton Bern setzt auf ein besonderes Modell: Betreuungsgutscheine. Statt dass die Gemeinde die Kita direkt subventioniert, erhalten berechtigte Eltern einen Gutschein, den sie bei jeder zugelassenen Kita oder Tagesfamilienorganisation einlösen können. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Vermögen der Familie.

Betreuungsgutscheine im Kanton Bern

Der Kanton Bern arbeitet mit Betreuungsgutscheinen (Subjektfinanzierung): Du erhältst einen Gutschein von der Gemeinde und löst ihn bei einer zugelassenen Kita ein. Du zahlst nur die Differenz.

Voraussetzungen:

  • Beide Elternteile erwerbstätig (bei Paaren: mind. 120 % Gesamtpensum, bei Alleinerziehenden: mind. 20 %)
  • Massgebendes Einkommen unter CHF 160'000
  • Wohnsitz in einer teilnehmenden Gemeinde im Kanton Bern

So funktioniert es:

  1. Du meldest dein Kind bei einer zugelassenen Kita oder Tagesfamilienorganisation an
  2. Du beantragst den Betreuungsgutschein bei deiner Gemeinde
  3. Der Gutschein wird direkt mit der Kita verrechnet — du zahlst nur die Differenz

Wichtig: Nicht alle Gemeinden im Kanton Bern bieten Betreuungsgutscheine an. Frag bei deiner Gemeinde nach.

Stadt Bern: Hat zusätzlich eigene Subventionen neben dem kantonalen System.

Gesetzliche Grundlagen

Bewilligungspflicht im Kanton Bern:

  • Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
  • Tagesfamilienorganisationen (TFO) brauchen seit 2024 eine kantonale Bewilligung
  • Zuständige Behörde: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Steuerabzug im Kanton BE

Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton BE folgende Höchstbeträge pro Kind:

Direkte Bundessteuer Kantonssteuer BE
Höchstbetrag pro Kind/Jahr CHF 25'800 CHF 16'000
Altersgrenze Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet

Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.

Amtliche Quelle: Steuergesetz des Kantons Bern (BSG 661.11) · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/familie-gesellschaft/kindertagesstaetten-und-tagesfamilien.html
Familienportal Kanton Bern https://www.fambe.sites.be.ch/
Betreuungsgutscheine Kanton Bern https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/familie-gesellschaft/kindertagesstaetten-und-tagesfamilien/betreuungsgutscheine.html
kibesuisse https://www.kibesuisse.ch/