Kinderbetreuung im Kanton AG
Alle Betreuungsangebote im Kanton AG
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Anbieter
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Kitas
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Freie Plätze
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Orte
| Betreuungsform | Kosten (ohne Subventionen) | Kosten (mit Subventionen) |
|---|---|---|
| Kita, Ganztag | CHF 100–120 pro Tag | Je nach Gemeinde einkommensabhängig |
| Spielgruppe, Halbtag | CHF 14–22 pro Halbtag | Selten subventioniert |
| Tagesmutter (über Verein) | CHF 5–10 pro Stunde | Einkommensabhängig |
Kinderbetreuung im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau ist flächenmässig einer der grössten Kantone und hat ein breites Betreuungsnetz. In Aarau, Baden, Wettingen und Brugg ist das Angebot gut ausgebaut. Der Kanton hat ein eigenes Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG), das Standards und Mitfinanzierung regelt.
Subventionen & Vergünstigungen
Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Subventionierung zuständig. Das kantonale KiBeG schafft den Rahmen.
- Grössere Gemeinden (Aarau, Baden, Wettingen) bieten einkommensabhängige Tarife
- In ländlichen Gemeinden gibt es teilweise keine Subventionen
- Erkundige dich bei deiner Wohngemeinde
Besonderheit Aargau: Ferienlager-Kosten sind gemäss einem Gerichtsurteil unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerlich abzugsfähig.
Gesetzliche Grundlagen
Bewilligungspflicht im Kanton Aargau:
- Kitas brauchen eine kantonale Betriebsbewilligung
- Zuständige Behörde: Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)
Steuerabzug im Kanton AG
Für die Steuerperiode 2026 gelten im Kanton AG folgende Höchstbeträge pro Kind:
| Direkte Bundessteuer | Kantonssteuer AG | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag pro Kind/Jahr | CHF 25'800 | CHF 25'000 |
| Altersgrenze | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet | Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet |
Voraussetzungen: Nachgewiesene, selbst getragene Nettokosten; das Kind lebt im gleichen Haushalt. Die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbs-/Betreuungsunfähigkeit. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide aus einem solchen Grund verhindert sein.
Kantonale Besonderheit: Seit 2025 gibt es keinen pauschalen Lebenshaltungskostenabzug mehr; massgebend sind die nachgewiesenen Nettokosten.
Amtliche Quelle: Kanton Aargau: Neuerungen bei der Steuererklärung · Regelstand abgeglichen am 14.07.2026